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Wohnungseigentumsrecht   

Das Wohnungseigentumsrecht:

Sowohl Wohnungseigentümer als auch Hausverwaltungen gehören auf diesem Rechtsgebiet zu unseren ständigen Mandanten.

Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu sein, ist mit zahlreichen Rechten und auch Pflichten verbunden.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte sowohl innerhalb der Gemeinschaft als auch gegenüber Außenstehenden durchzusetzen.

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben der Vertretung von Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft auch die ständige Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen.

Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Fragen:

Abberufung des Verwalters

Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft

Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen

Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung

Fragen zu Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum

Haftung des Verwalters

Kündigung von Verwalterverträgen

Benötigen Sie Beratung ? Unsere Rechtsexpertin Frau Rechtsanwältin Sabine Hanmann hilft Ihnen weiter. Vereinbaren Sie einen Termin (Tel. 07222 – 78 66 60 oder über das Kontaktformular).