Sowohl Wohnungseigentümer als auch Hausverwaltungen gehören auf diesem Rechtsgebiet zu unseren ständigen Mandanten.
Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu sein, ist mit zahlreichen Rechten und auch Pflichten verbunden.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte sowohl innerhalb der Gemeinschaft als auch gegenüber Außenstehenden durchzusetzen.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben der Vertretung von Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft auch die ständige Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen.
Wir beraten Sie insbesondere in folgenden Fragen:
Abberufung des Verwalters
Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen
Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
Fragen zu Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum
Haftung des Verwalters
Kündigung von Verwalterverträgen
Benötigen Sie Beratung ? Unsere Rechtsexpertin Frau Rechtsanwältin Sabine Hanmann hilft Ihnen weiter. Vereinbaren Sie einen Termin (Tel. 07222 – 78 66 60 oder über das Kontaktformular).