Unsere Tätigkeit im Erbrecht beschränkt sich nicht darauf, Sie erst im Falle eines bereits eingetretenen Erbfalles bestmöglich zu vertreten, sondern setzt bereits viel früher an.
Wir helfen Ihnen, bei der Gestaltung Ihres eigenen Testamentes oder Erbvertrages Formfehler oder Unklarheiten zu vermeiden. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Tod umgesetzt und Streit in der Familie vermieden wird.
In kaum einem anderen Rechtsgebiet ist es für den Rechtsanwalt daher so wichtig, die genauen Vorstellungen des Mandanten zu kennen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Wünsche juristisch korrekt für den Fall Ihres Todes niederzulegen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder der Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zur Seite.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei:
Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
Nachlassbetreuung und Testamentsvollstreckung
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Gestaltung von Vorsorgevollmachten sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen
Benötigen Sie Beratung ? Unsere Rechtsexpertin Frau Rechtsanwältin Jasmin Zahran hilft Ihnen weiter. Vereinbaren Sie einen Termin (Tel. 07222 – 78 66 60 oder über das Kontaktformular).