Unsere Kanzlei hat sich innerhalb des Medizinrechtes vor allem auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert.
Die Geltendmachung sowie die Abwehr von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ist wegen der schwierigen Beweislage und den medizinisch zu klärenden Fragen oft nicht einfach. Um die Rechtslage und damit auch die Erfolgsaussichten für Sie richtig einschätzen zu können, lassen wir uns in komplizierten medizinischen Sachverhalten durch ein Team von Ärzten beraten. Durch die Zusammenarbeit von Arzt und Jurist erzielen wir Synergieeffekte, die unseren Mandanten zugute kommen.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
Durchsetzung oder Abwehr von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen
Einleitung von Verfahren vor der ärztlichen Gutachterkommission
Überprüfung oder Beitreibung von Honorarforderungen
Benötigen Sie Beratung ? Unsere Rechtsexpertin Frau Rechtsanwältin Jasmin Zahran hilft Ihnen weiter. Vereinbaren Sie einen Termin (Tel. 07222 – 78 66 60 oder über das Kontaktformular).