Auf dem Gebiet Arbeitsrecht gehören sämtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen sowohl von Seiten der Arbeitnehmer, als auch von Seiten der Arbeitgeber zu unserem Tätigkeitsbereich.
Hierbei beraten und vertreten wir Sie umfassend sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen von gerichtlichen Verfahren bei sämtlichen Fragen und Problemen, welche im Zusammenhang mit der Aufnahme, Ausgestaltung und auch Beendigung (z.B. Kündigung) eines Arbeitsverhältnisses stehen.
Wichtig ist ein sofortiges Tätigwerden, da im Arbeitsrecht strenge Ausschlussfristen bestehen, nach deren Ablauf Sie mit der Geltendmachung Ihrer Rechte ausgeschlossen sein können.
Insbesondere helfen wir Ihnen, für Sie sinnvolle Lösungen in folgenden Bereichen zu finden:
Benötigen Sie Beratung ? Unsere Rechtsexpertin Frau Rechtsanwältin Sabine Hanmann hilft Ihnen weiter. Vereinbaren Sie einen Termin (Tel. 07222 – 78 66 60 oder über das Kontaktformular).